Schlüsselübergabe mit Makler

Darum bietet das Bestellerprinzip nur Vorteile

Was ist eigentlich das Bestellerprinzip und welche Vorteile bietet es Interessenten? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

 

Diese Vorteile bietet das Bestellerprinzip

„Wer bestellt, bezahlt.“ So lässt sich grob das sogenannte Bestellerprinzip im Bereich der Vermittlung von Mietobjekten über einen Makler erklären. Natürlich gehört zu dem im Jahr 2015 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Maklerkosten mehr dazu. Was genau das Bestellerprinzip ist und welche Vorteile es für Sie als Mieter hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

 

Was ist das Bestellerprinzip?

Im Mietrechtsnovellierungsgesetz ist unter anderem festgehalten, dass die Bezahlung der Maklercourtage nach dem Bestellerprinzip verläuft. Im Klartext bedeutet das, dass bei Mietobjekten immer derjenige den Makler für seine Arbeit entlohnt, der ihn beauftragt hat. Diese Regelung bezieht sich nur auf die Vermietung von privaten Objekten; Gewerbeobjekte sind davon ausgeschlossen. Ebenfalls tritt das Gesetz nur im Erfolgsfall in Kraft, also nur dann, wenn das Objekt tatsächlich vermietet wird.

 

So war die Lage vor dem Bestellerprinzip

Gerade in Großstädten und beliebten Regionen ist der Wohnungsmarkt stark angespannt. Verzweifelt suchen Interessenten dort nach der passenden Wohnung, oft unter Zeitdruck. Häufig nutzten Eigentümer die Gesetzeslage vor 2015, um die Kosten für die Vermittlungsarbeit Ihres Maklers auf die Suchenden abzuwälzen. Um das begehrte Objekt zu ergattern, blieb den neuen Mietern meist nichts anderes übrig als für die Leistung aufzukommen. Die Gesetzesänderung mit dem Ziel, Mieter vor solchen Kosten zu schützen, schiebt diesem Vorgehen einen Riegel vor.

 

Mehr Schutz der Interessenten bei der Wohnungssuche

Seit einigen Jahren brauchen Sie sich als Interessent bei der Suche nach Ihrer Traumwohnung oder Ihrem Traumhaus zur Miete keine Sorgen mehr über unvorhergesehene Zusatzkosten zu machen. Beauftragt heute ein Eigentümer den Makler mit der Vermittlung seines Mietobjektes, bezahlt er auch die Kosten für die getane Arbeit.

Der Vorteil für Sie? Sie können sich frei auf den Immobilienportalen der Makler umschauen und diese nicht nur bei Interesse, sondern auf bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktieren. So erhalten Sie einen kompetenten und seriösen Ansprechpartner, ohne versteckte Kosten fürchten zu müssen. Natürlich können Sie als Mieter auch weiterhin einen Makler beauftragen, der sich für Sie auf die Suche nach dem richtigen Mietobjekt begibt. Erst dann werden Sie zum Besteller. In allen anderen Fällen ist die Wohnungs- oder Haussuche für Sie völlig kostenlos.

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