energieskala

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das müssen Sie wissen

Im September 2023 hat der Bundestag eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen: das sogenannte Heizungsgesetz. Mit diesem soll das Heizen in Deutschland klimafreundlicher gestaltet und so ein entscheidender Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Als Eigentümer müssen Sie nun besondere Vorschriften einhalten, wenn Sie eine neue Heizungsanlage einbauen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen gebe ich Ihnen in diesem Beitrag.

 

Worum geht es in dem GEG?

Das ursprüngliche GEG existiert seit 2020 und ersetzte die Energie­einspar­ver­ordnung (EnEV). Es zielt auf einen sparsamen Energieverbrauch in Gebäuden ab, unterstützt den Einsatz von erneuerbaren Energien und hilft dabei, klimaschädigende Emissionen im Gebäudesektor zu verringern. Die Vorgaben beziehen sich in erster Linie auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard eines Hauses.

 

Eine Wärmepumpe steht an einem Haus im GartenWelche Neuerungen muss ich kennen?

Das neue GEG, das ab Januar 2024 gilt, schafft den Einstieg in die Wärmewende – das Heizen mit erneuerbaren Energien wird zum Standard. Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens zu 65 Prozent von erneuerbaren Energien betrieben werden. Dabei gelten zeitliche Abstufungen, je nachdem, ob es sich um eine Bestands- oder Neubauimmobilie handelt.

Errichten Sie eine Immobilie in einem Neubaugebiet, dessen Bauantrag im Jahr 2024 gestellt wird, gelten die Regeln uneingeschränkt. Liegt der Bauantrag weiter zurück, handelt es sich um Neubauten in Baulücken und befindet sich die Immobilie in einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, müssen Sie die Vorschrift bis spätestens 30. Juni 2026 erfüllen. In kleineren Städten sind Sie ab dem 1. Juli 2028 betroffen.

 

Über welche Optionen verfüge ich, um alle Vorgaben einzuhalten?

Inwiefern Sie auf 65 Prozent erneuerbare Energien umsteigen, ist Ihnen überlassen. Sie können beispielsweise eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Stromdirektheizung installieren lassen. Darüber hinaus eignen sich Solarthermie-Hybridheizungen, die eine Wärmepumpe mit einer Solaranlage kombinieren. Auch Gasheizungen sind weiterhin möglich – sofern Sie diese nachweislich mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder biogenes Flüssiggas betreiben.

 

Von welchen Fördermitteln profitiere ich?

Viele Eigentümer sorgen sich um die finanzielle Belastung, die mit der energetischen Sanierung einhergeht. Da die höchstmögliche Förderung 70 Prozent der Investitionskosten beträgt, sollten Sie sich frühzeitig über staatliche Fördermittel informieren. Hierzu zählen:

  • eine Grundförderung, die 30 Prozent der Investitionskosten übernimmt,
  • einen Bonus von 30 Prozent für Immobilien zur Selbstnutzung, sofern Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt,
  • einen sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus bis zu 20 Prozent, der davon abhängt, wie früh Sie auf erneuerbare Energien umsteigen sowie
  • einen Innovationsbonus in Höhe von fünf Prozent, wenn Sie auf natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- und Abwasserwärme bei Wärmepumpen zurückgreifen.

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und berate Sie umfassend! Durch mein erstklassiges Netzwerk von Energieexperten und Handwerkern aus Korschenbroich, Mönchengladbach und dem gesamten Rhein-Kreis Neuss vermittle ich Ihnen lokale Fachleute, welche die erforderlichen Maßnahmen zeitnah und zuverlässig durchführen. Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem Anliegen!

 

Scroll to Top