Modellhäuser mit Lupe

Eine Immobilie als Erbe ausschlagen – Das müssen Sie beachten

Ein Erbe ist immer mit Trauer und Verantwortung verbunden, vor allem wenn eine Immobilie vererbt wird. Ob finanzielle Belastungen, fehlender persönlicher Bezug oder andere Gründe: Sie müssen das Erbe nicht annehmen und können es ausschlagen. In diesem Beitrag erläutere ich, was Sie dabei beachten sollten und wie Sie die damit verbundenen Herausforderungen meistern.

 

 

Wann ist das Ausschlagen einer Erbschaft sinnvoll?

ModellhausDer Vorteil eines geerbten Hauses liegt auf der Hand: Sie erhalten eine Immobilie und damit einen hohen Vermögenswert, der in Zukunft an Wert gewinnen kann. Allerdings müssen Sie auch für die damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen wie Steuern, Instandhaltungskosten und auch Schulden des Erblassers aufkommen. 

Insbesondere wenn das Haus mit hohen Schulden belastet ist, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Nicht jeder Erbe kann diese Belastung finanziell stemmen. Auch wenn Sie das Haus nicht selbst nutzen wollen und die Kosten und Verpflichtungen der Immobilie nicht tragen wollen oder können, ist es sinnvoll, die Erbschaft auszuschlagen.

 

 

Welche Fristen müssen beim Ausschlagen einer Erbschaft beachtet werden?

Der Staat lässt den Trauernden nicht viel Zeit. Wenn Sie sich entscheiden, die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie eine Frist einhalten. Die Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall ausgeschlagen werden. Wichtig ist, dass Sie die Ausschlagung schriftlich beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Versäumen Sie die Frist, gilt das Erbe als angenommen und Sie übernehmen automatisch eventuelle Schulden des Verstorbenen. 

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann nicht rückgängig gemacht werden. Es ist auch nicht möglich, die Erbschaft beispielsweise für eine Immobilie auszuschlagen, aber für Sachwerte anzunehmen. Eine Erbschaft kann nur als Ganzes ausgeschlagen werden. Informieren Sie sich daher vorher genau, welche Werte die Erbschaft im Einzelnen umfasst. Vor Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ist es nämlich nicht möglich, den genauen Umfang der Erbschaft einzusehen.

 

 

Lassen Sie sich beraten

Es ist wichtig, sich im Vorfeld von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Gerne vermittle ich Ihnen einen Experten aus meinem großen Netzwerk im Rhein-Kreis Neuss. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

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