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Austauschpflicht für alte Ölheizungen – Was Sie als Eigentümer wissen müssen

Heizen Sie in Ihrem Haus mit Öl? Dann kann es sein, dass Sie bald Ihre Heizung austauschen müssen. Was es genau mit der gesetzlichen Austauschpflicht auf sich hat, welche Ausnahmen gelten und mit welchen Heizungsarten Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie erhöhen, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

 

Die Hintergründe der Austauschpflicht

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Immobilieneigentümer sowohl Öl- als auch Gasheizungen austauschen, die älter als 30 Jahre sind. Die alten Heizungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und belasten die Umwelt durch einen hohen Energieverbrauch und Schadstoffemissionen. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, langfristig CO2-Emissionen zu sparen und so das Klima zu schützen.

 

Welche Ölheizungen sind betroffen?

Die Austauschpflicht gilt für 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die eine Heizleistung von vier bis 400 Kilowatt aufweisen. Selbst wenn Sie zwischenzeitlich einzelne Komponenten ersetzt haben, zählt weiterhin das Alter des Kessels, das Sie am Typenschild der Heizung ablesen können. Alternativ geht das Alter auch aus dem Schornsteinfegerprotokoll, alten Bauunterlagen oder Rechnungen hervor. Ansonsten hilft Ihnen ein Fachmann bei der nächsten Heizungswartung weiter.

 

Diese Ausnahmen gelten

Niedertemperatur-Heizkessel, Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizungen und Warmwasserbereiter, die direkt befeuert werden, sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Bewohnen Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002, sind Sie ebenfalls von der Pflicht ausgenommen. Mit dieser Sonderregelung schützt das Gesetz Eigentümer, die ihre Immobilie vor der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 gekauft haben. Verkaufen, verschenken oder vererben Sie das Haus später, hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit für den Austausch.

 

Mit einer neuen Heizung Kosten sparen und Klima schützen

haus solaranlage

Sind Sie von der Austauschpflicht betroffen, steht in Kürze eine Modernisierung an. Sie können beispielsweise einen hocheffizienten Öl-Brennwertkessel einbauen lassen. Beachten Sie allerdings, dass dieser lediglich bis Ende 2025 installiert werden darf. Ab 2026 sind nur noch Öl-Hybridheizungen in Kombination mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe erlaubt. Mit dem vollständigen Einbau einer Wärmepumpe sparen Sie die meiste Energie und schonen Ressourcen.

 

Ich berate Sie gerne zu einer energetischen Sanierung und erkläre Ihnen, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Außerdem empfehle ich Ihnen kompetente Handwerker und Heizungsbauer aus Korschenbroich und der Region, die Ihre Immobilie zuverlässig modernisieren. Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch!

 

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