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Scheidung – aus der Krise eine Chance machen

Haustrennung bei Scheidungsimmobilien

Scheidung: In der Regel eine schmerzhafte Erfahrung – vor allem dann, wenn man sich zusammen mit dem Partner den Traum von der eigenen Immobilie erfüllt hat. Denn jetzt muss geklärt werden, wer das Haus oder die Eigentumswohnung behält, oder ob das gemeinsame Wohneigentum verkauft werden soll. Haben Sie sich zur Trennung entschlossen, müssen Sie mit dem Hausverkauf jedoch nicht unbedingt warten, bis beide Partner Ihre Unterschrift unter den Scheidungsvertrag gesetzt haben. Tipps zum Immobilienverkauf vor oder nach der Scheidung finden Sie hier.

Immobilienverkauf bereits während des Trennungsjahres sinnvoll

Ist absehbar, dass es unwiderruflich zur Scheidung kommen wird, sollten Sie überlegen, ob der Verkauf des gemeinsamen Hauses nicht schon während des obligatorischen Trennungsjahres sinnvoll ist. Stehen Sie bei der Veräußerung Ihrer Immobilie nämlich erst einmal unter Zeitdruck, fällt der Kaufpreis in den meisten Fällen weitaus geringer aus. Durch einen frühzeitigen Hausverkauf, mit einem professionellen Makler an Ihrer Seite, sorgen Sie für liquide Mittel, die für den im Scheidungsfall anstehenden Zugewinnausgleich oft dringend benötigt werden.

Aufteilung des Verkaufserlöses ist einfachste Option

Die einfachste Option im Falle einer Scheidung: Der Hausverkauf und die Aufteilung des Erlöses unter den Ehepartnern. Ein guter Makler veräußert Ihre Immobilie gewinnbringend und schnell: Nachdem noch bestehende Kredite getilgt und eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt worden sind, kann der Verkaufserlös, unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigentumsanteile an der betreffenden Immobilie, auf die beteiligten Parteien aufgeteilt werden.

Teilungsversteigerung ist wirtschaftlich ungünstige Lösung

Im Idealfall sollten Sie sich bereits im Vorfeld einer Scheidung bemühen, eine wirtschaftliche Lösung für die ehemals gemeinsam genutzte Immobilie zu finden. Ist eine Einigung unmöglich, kann jeder der Ehepartner beim zuständigen Amtsgericht die sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Hierbei werden Haus oder Eigentumswohnung durch das Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert, und der Verkaufserlös nach einem gerichtlich aufgestellten Teilungsplan auf beide Ehegatten aufgeteilt. Wirtschaftlich betrachtet eine eher ungünstige Option: Denn der Erlös liegt oft weit unter dem Verkaufspreis, den ein Profi-Makler auf dem freien Immobilienmarkt erzielen könnte.

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