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Immobilienverkauf – Tipps für unverheiratete Paare 

Sie sind unverheiratet, bewohnen gemeinsam eine Immobilie und möchten diese nun verkaufen? Was in diesem Fall zu beachten ist und warum Sie auf einen professionellen Makler nicht verzichten sollten, verrate ich Ihnen nachfolgend.

 

Was steht im Grundbuch?

Wenn Sie als unverheiratetes Paar Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten, kommt es vor allem darauf an, was im Grundbuch steht. Wurde beim Erwerb der Immobilie nur eine Person eingetragen, hat die andere Partei keine Eigentumsrechte – selbst dann nicht, wenn sie Geld in die Immobilie investiert hat. Sind beide Parteien als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, wird der Verkaufserlös in der Regel zu gleichen Teilen aufgeteilt – es sei denn, die Miteigentumsanteile wurden nach dem Kauf anders verteilt (beispielsweise zwei Drittel zu einem Drittel). Wenn Sie mich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, fordere ich einen Grundbuchauszug an und zeige Ihnen transparent auf, was dort eingetragen ist und welche Folgen die Eintragungen für den Immobilienverkauf haben.

 

Gibt es einen Partnerschaftsvertrag oder eine GbR?

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Vielleicht haben Sie beim Kauf Ihrer Immobilie einen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen. Falls ja, haben Sie sich dadurch gegenseitig abgesichert und sich den Verkauf der gemeinsamen Immobilie deutlich erleichtert. Denn: In einem Partnerschaftsvertrag wird geregelt, was im Falle einer Trennung mit dem Haus oder der Wohnung geschieht.

 

Soll die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt werden? Muss eine Partei ausziehen, wird dafür aber von der anderen finanziell entschädigt? Im Partnerschaftsvertrag wird auch festgehalten, wer für den Kauf wie viel Eigenkapital aufgebracht hat und in welcher Höhe die Parteien jeweils an der Tilgung des Immobilienkredits beteiligt sind.

Eine Alternative zum Partnerschaftsvertrag ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Haben Sie eine GbR gegründet, um gemeinsam eine Immobilie zu kaufen, dann gehört diese Immobilie Ihnen beiden gemeinsam. Auch Regelungen im Fall einer Trennung können bei Gründung einer GbR schriftlich und bis ins kleinste Detail festgehalten werden.

 

Mit Michael Deussen Immobilien jederzeit auf der sicheren Seite

Ob mit oder ohne Partnerschaftsvertrag: Wenn Sie als unverheiratetes Paar eine Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie nicht auf professionellen Rat verzichten. Als langjähriger Makler in Korschenbroich, Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss kenne ich den Markt und schließe Ihren Immobilienverkauf reibungslos ab. Dabei nehme ich Ihnen alle anfallenden Aufgaben ab – von der Wertermittlung über die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Vorbereitung der Verträge.

Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin und lassen Sie sich persönlich von mir beraten.

 

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