Immobilie geerbt – was nun?

Sie haben eine Immobilie geerbt, können oder wollen diese jedoch nicht selbst nutzen? Dann ist es sinnvoll, die geerbte Wohnung oder das Haus zu vermieten bzw. gewinnbringend zu verkaufen. Als erfahrener Makler spare ich Ihnen bei der Suche nach einem seriösen Mieter oder Käufer viel Zeit und Geduld. Was Sie beim Verkauf oder der Vermietung Ihres Erbes unbedingt beachten sollten, erläutere ich Ihnen hier.

Änderung des Grundbucheintrages

Bevor Sie eine Nachlass-Immobilie zum Kauf anbieten können, müssen Sie als Erbe einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen. Diesen Antrag richten Sie schriftlich an das Grundbuchamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das von Ihnen geerbte Haus oder die Wohnung befindet. Wird der Antrag zur Änderung des Grundbucheintrags innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers gestellt, ist er kostenfrei. Sind Sie ordnungsgemäß als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, steht einer Veräußerung der Immobilie nichts mehr im Wege.

Vermietung einer geerbten Immobilie

Haben Sie sich entschieden, die Erbschaft anzutreten, und sind die Fragen hinsichtlich notwendiger Renovierungs- bzw. Umbaumaßnahmen an Ihrer geerbten Immobilie geklärt, unterstütze ich Sie als kompetenter Makler gerne bei deren Vermietung oder Verkauf. Gerade bei Mehrfamilienhäusern lässt sich durch Vermietung oftmals eine angemessene Rendite erzielen, da hier die Instandhaltungskosten auf mehrere Mieter umgelegt werden können. Vor der Vermietung eines Einfamilienhauses dagegen sollten Sie genau überlegen, ob sich die fälligen Kosten zur Instandhaltung so auf den einzelnen Mieter umlegen lassen, dass eine entsprechende Eigenkapitalrendite möglich ist.

Verkauf einer geerbten Immobilie

Scheint Ihnen die geerbte Immobilie weder zur Eigennutzung noch zur Vermietung geeignet, sollten Sie Haus oder Wohnung möglichst zeitnah verkaufen – schon allein, um die laufenden Kosten zu minimieren. Oftmals ist ein Verkauf auch die optimale Lösung, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht über die künftige Nutzung des Objekts einig werden kann. Bevor Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, empfiehlt es sich, diese von einem erfahrenen Makler bewerten zu lassen: So vermeiden Sie, dass diese zu einem zu niedrigen oder auch unrealistisch hohen Preis auf den Markt kommt.

Scroll to Top