Zwei Jahre Bestellerprinzip – Ein Rückblick

Was ist das Bestellerprinzip?

Geht es um die Vermittlung von Wohnmietverträgen in Deutschland, so greift das sogenannte Bestellerprinzip. Grundsätzlich ist darunter zu verstehen, dass derjenige, der die Maklerprovision zahlt, den Makler auch beauftragt hat. Kurzum: wer bestellt, bezahlt. Wünscht sich ein Vermieter also einen professionellen Vermarkter seiner Immobilie, so muss er dessen Provision übernehmen. Möchte ein Mieter hingegen von den guten Ortskenntnissen und Beziehungen eines Maklers bei der Immobiliensuche profitieren, so ist er für die Bezahlung des Maklers zuständig.

 

Entlastung für Mieter durch das Bestellerprinzip?

Ursprünglich wurde das Bestellerprinzip im Rahmen der Mietrechtsnovellierung 2015 eingeführt und dient dazu, Mieter finanziell zu entlasten – denn in den meisten Fällen müssen diese den Makler nun nicht mehr selbst bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Entsprechend groß war der Aufschrei bei den Maklern und Eigentümern, die die entstehenden Kosten künftig selbst tragen sollten. Manch einer sah sich in seiner Existenzgrundlage bedroht, andere erkannten aber auch die Chancen und Möglichkeiten des neuen Konzepts.

 

Das heutige Bestellerprinzip aus Sicht eines Maklers

Tatsächlich hat sich die Anwendung des Bestellerprinzips in den vergangenen zwei Jahren als vielfach sinnvolles und sicheres Modell etabliert, auch auf Seiten der Makler. In meinem Fall kann ich berichten, dass das Vermietungsgeschäft ehemals kaum Einfluss auf meine Arbeit hatte – Mieterprovision, Kosten und Aufwendungen standen in keinem Verhältnis, zudem brachten Mieter nur selten Verständnis dafür auf, dass sie die Kosten zu tragen hatten. Im Zuge der Mietrechtsnovellierung hat sich mein Portfolio aber durchaus gewandelt: das Vermietungsgeschäft gehört nun zu den wesentlichen Elementen meines Leistungsportfolios und wird gut von meinen Kunden aufgenommen. Gerade Eigentümer sind gerne bereit, eine gute Leistung entsprechend zu honorieren und das aus vielerlei Gründen:

 

  • Die Immobilien werden professionell präsentiert und vermarktet
  • Aufwand der Neuvermietung wird an einen Profi ausgelagert
  • Die Maklerkosten sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig
  • Der Makler ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Abwicklung der Neuvermietung und kann so vor allem Hausverwaltungen und institutionelle Anleger entlasten

 

Möchten Sie mehr über die Vorteile eines professionellen, externen Vermietungspartners erfahren? Ob Eigentümer, Hausverwaltung oder Bestandshalter – ich stehe Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung!

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